Geschrieben von Jennifer Bullert
Datum:
In der Universitätsmedizin Göttingen müssen BesucherInnen ab heute einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske tragen. Die Regelung gilt auch für alle MitarbeiterInnen der UMG. Bei Bedarf werden an Sichtungspoints in den Eingangsbereichen medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Die Tragepflicht schließt das gesamte Gelände des Universitätsklinikums ein. Nur Kinder zwischen sechs und 15 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Sie dürfen weiter Stoffmasken tragen. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen. Nach einer Übergangszeit bis zum 1. Februar sind Stoffmasken an der UMG dann nicht mehr erlaubt. Grund für die Maßnahme sind die Bund-Länder-Verordnungen zur Corona-Pandemie.