Geschrieben von Roman Kupisch
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In Niedersachsen bleiben die geltenden Corona-Quarantäneregeln weiterhin großteils bestehen. Das gab das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekannt. Demnach sei es weiterhin erforderlich einen positiven Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Im Falle einer Erkrankung gelte dann auch weiterhin die Pflicht sich für 10 Tage in die Isolation zu begeben. Diese kann frühestens nach sieben Tagen und nur bei Vorliegen eines negativen POC-Tests verlassen werden. Kinder und Jugendlich können sich schon nach fünf Tagen freitesten. Auch gilt weiterhin, dass sich enge Kontaktpersonen von Erkrankten in die Quarantäne begeben müssen. Davon ausgenommen sind vollständig Immunisierte, Personen mit einer Auffrischungsimpfung und alle frisch Genesenen. Neu ist, dass nun alle Schüler und alle Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, weitestgehend von der Kontaktpersonen-Regel ausgenommen sind. Das ist dann der Fall, wenn der Kontakt mit einer erkrankten Person innerhalb der Schule, bzw. der Betreuungseinrichtung statt fand und wenn die Kinder und Jugendlichen nach diesem Kontakt selber keine Symptome ausbilden.