Studie zur Rückfälligkeit von Straftätern der Uni Göttingen und des MPI gefördert
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Verlängerung einer Studie der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg zur Rückfälligkeit von Straftätern. Die Wissenschaftler untersuchen, inwieweit Strafsanktionen die Täter davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen. Die DFG fördert die Verlängerung der Studie mit zunächst 300.000 Euro, zudem besteht die Option auf eine weitere Verlängerung. Grundlage der einmaligen bundesweiten Untersuchung sind Eintragungen für rund eine Million Menschen im Bundeszentralregister. Diese ermöglichen vielfältige Aussagen über den Rückfall nach einer Verurteilung, differenziert nach bestimmten strafrechtlichen Sanktionen und verschiedenen Deliktgruppen. Die Förderung schließt auch den Aufbau einer Datenbank ein, die künftig anderen Forschern für eigene Studien zur Verfügung stehen soll.