Bis Ende September: Stadt Göttingen untersagt Wasser aus Bächen, Seen und der Leine zu entnehmen
Seit dem 01. August ist es in der Stadt Göttingen vorübergehend verboten, Wasser aus Seen, Bächen und der Leine zu entnehmen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt am Ende dieser Woche erlassen. Die Regelung gilt bis Ende September. Außerdem darf entnommenes Grundwasser nicht in der Zeit zwischen 10-19 Uhr zum Gießen von Grün- und Gartenflächen verwendet werden. Diese Regelungen gelten auch bei erteilten Wasserrechten, so die Stadt abschließend in einer Mitteilung. Eine ähnliche Regelung existiert derzeit auch im Landkreis Göttingen.