Einem DJ die Ohrmuschel abgebissen - Göttinger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Weil er einem DJ in der Göttinger Jüdenstraße die Ohrmuschel abgebissen hatte, wurde ein 34-jähriger nun vom Amtsgericht Göttingen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das geht aus einem Bericht der HNA hervor. Der Hintergrund der schweren Körperverletzung sei immer noch nicht bekannt. Demnach gab der Angeklagte an, unter hohem Alkohol- und Ecstasy-Einfluss gestanden zu haben. Der Angeklagte sei gegen vier Uhr morgens hinter den Tresen des DJs gegangen, um diesen zu beten, ihm Getränke zu spendieren. Der Angeklagte habe ihn dann in den Arm genommen und die Ohrmuschel abgebissen. Das Ohrstück des 46-jährigen Opfers wurde anschließend in einer Leergutkiste entdeckt und im Krankenhaus wieder angenäht. Aufgrund von Entzündungen wurde es abgestoßen. Weitere Operationen seien dem Opfer laut Staatsanwaltschaft nicht zuzumuten. Das entstellte Ohr sei für den Geschädigten eine schwere psychische Belastung, weswegen er derzeit nicht arbeiten könne. Die Freiheitsstrafe des Angeklagten wurde zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren ausgesetzt. In dieser Zeit muss er monatlich 200 Euro an das Opfer zahlen, eine ambulante Suchttherapie machen und sich Bluttests unterziehen.