Verwaltungsgericht Göttingen weist Eilantrag gegen die Schließung der Godehardschulen-Außenstelle ab
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Eilantrag gegen die Schließung der Außenstelle der Godehardschule abgelehnt. Damit bleibt es vorerst bei der stufenweise erfolgenden Übernahme durch die Brüder-Grimm-Schule. Das gab das Verwaltungsgericht per Mitteilung bekannt. Vier Elternpaare hatten gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen, ab dem Schuljahr 2026/27 keine Neuanmeldungen für den Außenstandort der Godehardschule vorzunehmen, Klage erhoben. Das Gericht argumentierte, dass die Aufgabe der Außenstelle keine Aufhebung oder Einschränkung einer Schule im Sinne des Schulgesetzes sei. Das bestehende Schulangebot der Godehardschule werde nicht qualitativ eingeschränkt. Die Eltern haben laut Gericht weiterhin die Chance, ihre Kinder am Hauptstandort der Godehardschule einzuschulen. Auch im Hauptverfahren sehe das Gericht geringe Erfolgsaussichten.