Geschrieben von Michelle Trautmann
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Vor dem Landgericht Göttingen wurde heute der Fall des ehemaligen Geschäftsführers des Feuerwehrverbandes Osterode fortgesetzt und entschieden. Der heute 65-jährige Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem muss er innerhalb der nächsten sechs Monate 200 Sozialstunden ableisten und monatlich 50 Euro an die Osteroder Sterbekasse zahlen. Als mildernde Faktoren zugunsten des Angeklagten sah der Richter das frühe Geständnis und die Tatsache, dass die entwendeten Gelder nicht Dritten zugeführt wurden. Der Richter bemängelte aber auch ein Kontrollversagen. Zum einen hätte eine vereinsinterne Kontrolle der Sterbekasse erfolgen müssen, zum anderen eine Kontrolle seitens des Landkreises Osterode. Der 65-jährige Angeklagte war 15 Jahre lang Geschäftsführers des Feuerwehrverbandes. Zwischen 2011 und 2014 soll er insgesamt fast 80.000 Euro veruntreut haben.