Geschrieben von Mathilde Lemesle
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Die Stadt Göttingen verbietet wieder Böllern und Feuerwerk in der Innenstadt. Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler hat dazu eine Allgemeinverfügung unterschrieben. Das Verbot war bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt worden. Neu ist, dass Polizei und Ordnungskräfte anders durchgreifen können als bisher. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden. An Silvester werden gemischte Teams der Polizei und des Stadtordnungsdienstes zusammen auf Streife gehen. „Am besten wäre es natürlich, wenn ein Einschreiten gar nicht erforderlich ist, weil sich alle an das Verbot halten“, sagt Harald Melzer, Leiter des Fachbereichs Ordnung der Stadt Göttingen. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall sind Feuerwerkskörper der Kategorie 2 verboten. Es handelt sich um die Feuerwerkskörper, die zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden. Auf den Packungen sind sie an dem Symbol „F2“ oder „PII“ erkennbar.