NGG Süd-Ost-Niedersachsen: Mini-Jobber sollen Weihnachtsgeldanspruch prüfen
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ruft Mini-Jobber im Landkreis Göttingen dazu auf, ihren Weihnachtsgeldanspruch zu prüfen. Auch geringfügig Beschäftigte hätten Anspruch darauf, so der Geschäftsführer der NGG Süd-Ost-Niedersachsen, Manfred Tessmann. Es gebe immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen. Auch Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Das Weihnachtsgeld sei aber keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Laut einer aktuellen Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung erhalten Mitarbeiter, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, im Schnitt 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.
Schöne Bescherung - Auch Mini-Jobber müssen ein Weihnachtsgeld bekommen, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern ein solches zahlt, sagt die Gewerkschaft NGG. (Bild: NGG)