Landkreis Göttingen weist FDP-Äußerungen zu ungerechten Stellenbesetzungen zurück
Der Landkreis Göttingen wehrt sich gegen Äußerungen der FDP zu angeblich ungerechten Stellenbesetzungen. Die Kreis-FDP sah die Osteroder nach der Fusion benachteiligt. Dies sei nachweislich falsch, so die Kreisverwaltung. Von 101 Leitungspositionen seien 98 besetzt; 62 der Stelleninhaber seien Führungskräfte aus der früheren Kreisverwaltung Göttingen, 36 aus Osterode. Im Gebietsänderungsvertrag sei vereinbart worden, dass die Führungspositionen im Ergebnis möglichst im Verhältnis zwei zu eins besetzt werden sollten. Diese Zielmarke sei erreicht worden. Voraussetzung und entscheidende Kriterien bei der Besetzung der Stellen seien jedoch ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gewesen. Der Wohnort eines Bewerbers dürfe keine Rolle spielen.