Geschrieben von Christian Röther
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Die Göttinger Polizei hat vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Celle eine Niederlage erlitten. Im Januar 2013 hatten Polizisten die Besetzung eines Gebäudes in der Göttinger Geiststraße gewaltsam beendet. Dabei hatten sie bei einem Mann einen Schmerzgriff im Gesicht angewandt. Der heute 43-Jährige klagte dagegen und bekam jetzt Recht. Die Polizei hätte den Schmerzgriff zuvor ankündigen müssen, entschied das Gericht. Das Vorgehen war damit rechtswidrig. Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.