Amtsgericht urteilt: Steinke muss Göttinger Wohnung räumen
Der Landesvorsitzende der Jungen Alternative, Lars Steinke, muss seine Göttinger Wohnung räumen. Das hat das Amtsgericht Göttingen am Montag beschlossen. Die Richter gaben der klagenden Vermieterin Recht, dass ihr Mieter sie arglistig getäuscht hätte. Sie sei bei Abschluss des Mietvertrags mit dem Vater von Steinke, nicht darüber aufgeklärt worden, dass sein Sohn ein Anziehungspunkt für linke Gewalt sei. Es kam zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Schon bei seiner vorherigen Wohnung sei es zu ähnlichen Vorfällen gekommen. Durch seine Besucher seien auch der Hausfrieden und die Ruhe erheblich gestört, so die Vermieterin. Eine Abmahnung hätte keine Besserung gebracht. Steinke bezeichnete das Urteil als politisch motiviert und einen Skandal. Er werde in Berufung gehen.