Körperverletzung: LG Göttingen verurteilt Mitglied der „Volksbewegung Niedersachsen“
Ein Mitglied der „Volksbewegung Niedersachsen“ ist heute vom Landgericht Göttingen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte am 14. Juli 2015 vor seinem damaligen Verbindungshaus in der Theaterstraße den Sprecher der Göttinger Wohnrauminitiative von seinem Fahrrad stieß und schwer verletzte. Der Antrag der Nebenklage auf Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung wurde hingegen abgelehnt. Der geschädigte Sprecher der Wohnrauminitiative hatte dem Prozess als Nebenkläger beigewohnt. Nach dem Urteilsspruch erklärte er, dass ein engagiertes Vorgehen gegen Neo-Nazis und rechte Gewalt in Göttingen weiterhin dringend nötig sei. Nur dem beherzten Engagement vieler Göttingerinnen und Göttinger sei es zu verdanken, dass es nicht noch häufiger zu solchen Angriffen komme, so der Geschädigte weiter. Das Mitglied der „Volksbewegung Niedersachsen“ war bereits im Mai 2016 vom Amtsgericht Göttingen wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten beide Parteien Berufung eingelegt.