Geschrieben von Jeanine Rudat
Datum:
Das im März in der Maßregelvollzugsanstalt Moringen eingerichtete Kompetenzzentrum ist verfassungswidrig. Das hat das Landgericht Göttingen Anfang November entschieden. Das Kompetenzzentrum soll unter anderem die Ärzte bei Vollzugslockerungen juristisch beraten und unterstützen. Ein Patient, der einen Antrag auf Vollzugslockerungen gestellt hatte, weigerte sich, seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Kompetenzzentrum zu entbinden. Der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung schreibt dies aber vor. Aus diesem Grund wurde sein Antrag zurückgewiesen, obwohl er vom zuständigen Stationsleiter des Maßregelvollzugszentrums angeregt und vom Maßregelvollzugszentrum befürwortet worden war. Diese zwingende Drittbeteiligung und die damit verbundene Entscheidungsverlagerung auf das Kompetenzzentrum sieht das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz hingegen nicht vor, was nach Auffassung des Landgerichts Göttingen zur Rechtswidrigkeit der Einrichtung des Kompetenzzentrums führt. Außerdem verstoße der Erlass des Ministeriums gegen das Grundgesetz, das vorsieht, dass in die Freiheit einer Person nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf. Die Entscheidung des Landgerichts Göttingen ist noch nicht rechtskräftig.