Geschrieben von Julia Kleine
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Das Land Niedersachsen gewährt eine Soforthilfe für Haushalte, die von dem Hochwasser vor gut einem Monat betroffen waren. Die Soforthilfe beträgt 500 Euro je Erwachsenem und 250 Euro pro Kind, sofern am Hausrat ein Gesamtschaden von mehr als 5.000 Euro entstanden ist. Es werden maximal 2.500 Euro gewährt. Bei akuten Notlagen sind im Einzelfall bis zu 20.000 Euro möglich. Als hochwasserbedingt gelten Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen eines Hangrutsches, soweit dieser unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurde. Bewilligungsstelle für die Betroffenen im Landkreis Göttingen ist die Kreisverwaltung. Anträge können bis zum 15. November beim Landkreis schriftlich gestellt werden. Antragsformulare liegen ab Montag in den Kreishäusern in Göttingen und Osterode aus und stehen auch ab sofort auf der Webseite des Landkreises unter dem Stichwort „Hochwassersoforthilfe“ bereit.