Geschrieben von Julia Kleine
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Seit dem 1. September gelten im Landkreis Göttingen neue Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft für Sozialleistungsberechtigte. Sie liegen im Bereich des gesamten Landkreises durchschnittlich sieben Prozent höher als bisher. Die Angemessenheitsgrenzen beruhen auf einem Fachgutachten des Instituts für Wohnen und Umwelt. Für den Bereich des Altkreises Osterode werden erstmals auf einer validen Datenbasis erhobene Mietobergrenzen festgelegt. Die bisher anerkannten Kosten basierten auf der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von zehn Prozent.