Geschrieben von Christina Pfeil
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Am Landgericht Göttingen hat heute die Hauptverhandlung um unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begonnen. Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, den Zeugen angeworben und mit ihm in Frankreich und Spanien insgesamt 60 kg Marihuana beschafft zu haben, das sie nach Deutschland gebracht und verkauft haben sollen. Christina Pfeil mit Einzelheiten: „Bei einer Zollkontrolle bei der zweiten Fahrt ist der Zeuge festgenommen worden. Der Angeklagte ist nach Marokko geflüchtet. In seiner Stellungnahme zu Beginn der Verhandlung versuchte der Angeklagte zunächst, die eigene Beteiligung als unbedeutend darzustellen. Lediglich als Vermittler soll er zwischen dem Zeugen und einem Drahtzieher fungiert haben. Warum er schlussendlich an der Rauschmitteleinfuhr beteiligt war, konnte er nicht plausibel erklären. Während der Befragung durch den vorsitzenden Richter kamen Ungereimtheiten und Details zutage, die nicht nur auf die Mitschuld des Angeklagten hin-, sondern diesen auch als Organisator bei den Unternehmungen ausweisen. So stand er seit 2012 im regelmäßigen Kontakt mit dem Drahtzieher. Entsprechend seiner Wünsche habe er unter anderem ein Kurierfahrzeug beschafft und nach Brüssel überführt, wo dieses für den Marihuana-Transport umgebaut wurde. In einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen Staatsanwalt und Verteidiger gestand der Verteidiger, dass sein Mandant durchaus wisse, dass er zu einem „nicht-unerheblichen Umfang“ beteiligt sei, man möchte zunächst jedoch für Transparenz sorgen. In weiteren Verlauf der Verhandlung soll es folglich nicht darum gehen, ob der Angeklagter schuldig ist, sondern in welchem Ausmaß.“ Die nächste Sitzung ist für den 5. Mai angesetzt.

Landgericht Göttingen (Bild: Dominic Steneberg)