Geschrieben von Verena Pauer und Jennifer Bullert
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Protestaufruf des Landkreises Göttingen gegen den Eichsfeldtag verboten. Der Landkreis hat diesen daher nun von seiner Internetseite entfernt, bedauerte jedoch die Entscheidung des Gerichts. Der NPD Kreisverband Eichsfeld hatte gegen die Pressemitteilung des Landkreises geklagt, in dem der Kreisausschuss dazu aufruft, sich an den Protestaktionen gegen die Veranstaltung am 1. September zu beteiligen. Der Landkreis habe seine politische Neutralitätspflicht verletzt und die Veröffentlichungsmöglichkeiten missbraucht, begründete die Partei ihr Vorgehen. Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an. Der Landkreis Göttingen habe für diesen Aufruf keine Verbandskompetenz. Auch sei er nicht für das Eichsfeld zuständig, deshalb liege auch ein politischer Aufruf zu dem Thema nicht in seinem Aufgabenbereich. Als weitere Begründung sah das Gericht das staatliche Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien verletzt. Der Landkreis hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen.