Geschrieben von Julia Kleine
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Die Göttinger Stadtverwaltung hat die Kritik der Grünen Ratsfraktion im Fall eines ausreisepflichtigen Pakistaners zurückgewiesen. Das Engagement von Ratsfraktionen in Einzelfällen von ausländerrechtlichen Verfahren respektiere die Stadtverwaltung, auch wenn es nicht auf der Kenntnis von Fakten, sondern offenbar lediglich auf der Lektüre der Lokalpresse beruhe. So sei der Betroffene nie im Besitz eines Ausweises oder einer Arbeitserlaubnis gewesen. Die Mitarbeit bei der Passbeschaffung habe er verweigert. Es sei daher bislang auch nicht möglich gewesen, eine sogenannte „Ausbildungsduldung“ zu erteilen. Zudem liege der Ausländerbehörde kein Ausbildungsvertrag vor. Die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen verstehe sich nicht als Abschiebebehörde, stellte die Verwaltung klar. Im Gegenteil kümmere sie sich um Einzelfälle, suche nach Lösungen und zeige Perspektiven auf. Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Göttingen hatte eine Bleibesicherheit für den Pakistaner gefordert und der Ausländerbehörde vorgeworfen, wiederholt „zweifelhafte Entscheidungen“ getroffen zu haben.