Geschrieben von Julia Kleine
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Die Durchsuchung von zwei linken Aktivisten durch Zivilpolizisten der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) im September 2016 war rechtswidrig. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden. Die Polizeibeamten hatten die Identität der beiden jungen Männer festgestellt, weil diese Zeugen einer Sachbeschädigung an rechten Wahlplakaten geworden sein sollen. Die Beamten führten bei dieser Gelegenheit bei den beiden Klägern körperliche Durchsuchungen durch. Begründet wurde dies damit, dass die beiden Personen aus der Göttinger linken Szene bekannt seien und mit der Durchsuchung einer möglichen Gefahr für die Gesundheit der Beamten begegnet werden sollte. In der Verhandlung gaben die Beamten jedoch an, dass keiner der beiden Männer nach ihrem Kenntnisstand je aggressiv gegenüber ihnen oder anderen Polizeibeamten aufgefallen seien. Das Verwaltungsgericht konnte aufgrund dieser Schilderung keine Gefahr erkennen, die eine Durchsuchung der Kläger gerechtfertigt hätte und gab den Klagen statt.