Göttinger Verwaltungsgericht: Bioenergiedorf Jühnde darf Biogasanlage doch erweitern
Das Bioenergiedorf Jühnde darf seine Biogasanlage erweitern. Die Rechtmäßigkeit der Erweiterung hat das Göttinger Verwaltungsgericht jetzt bestätigt. Die Biogasanlage dient der Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse und soll um zwei Blockheizkraftwerke ergänzt werden. Außerdem wurde eine vollständige Nutzung des vorhandenen Gärrestelagers sowie die Vergrößerung des Havariebeckens beantragt. Ein Anwohner hatte gegen die Vergrößerung geklagt, da er sich durch diese beeinträchtigt sah. Das Gericht hatte der Klage zunächst in Teilen stattgegeben und von der Betreiberfirma unter anderem Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen gefordert. Dieser Beschluss wurde nun vom Verwaltungsgericht abgeändert, nachdem die Betreiber Nachbesserungen vorgenommen hatten.