Geschrieben von Jeanine Rudat und Lina Küther
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Das Landgericht Göttingen hat entschieden, dass ein Krankenhaus die Umsatzsteuer für Medikamente an eine Krankenversicherung zurückzahlen muss. Der Betrag liegt bei 26.780 Euro. Das verklagte Krankenhaus verkaufte in seiner Apotheke zwischen 2012 und 2013 Krebsmedikamente an 18 Privatversicherte der Krankenversicherung, der Klägerin. Die sogenannte Zytostatika-Zubereitungen wurden für die Patienten individuell hergestellt und ambulant verabreicht zur Anwendung in der Chemotherapie. Das Krankenhaus hatte die Kosten für die Herstellung der Krebsmedikamente zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet. Diese sind jedoch steuerfrei, da diese Patienten individuell hergestellt und ambulant verabreicht wurden.