Universität Göttingen hat Inklusionsvereinbarung unterzeichnet
Die Universität Göttingen hat eine Inklusionsvereinbarung für ihre Beschäftigten unterzeichnet. Die Vereinbarung hat das Ziel, den Anteil schwerbehinderter Beschäftigter zu erhöhen und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Die Universität will die Einstellung und Ausbildung von schwerbehinderten Menschen fördern, ihre Beschäftigungsverhältnisse sichern und die Arbeitsplätze individuell und bedarfsgerecht gestalten. Zudem sollen betroffene Mitarbeiter ermutigt werden, eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung zu beantragen und über ihre Rechte informiert werden. Die Hochschule strebe eine barrierefreie Gemeinschaft an, in der niemand ausgegrenzt wird, sondern in der jedes Mitglied der Universität gleichberechtigt teilhaben kann, so die Universitätspräsidentin Ulrike Beisiegel.
v.l.n.r. Mirko Dreesmann, stellvertretender Leiter Abteilung Personal, Dr. Johannes Hippe, Vorsitzender des Personalrats, Katrin Lux, Diversity Management Studierende, Universitätspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, Dr. Ulrich Löffler, Inklusionsbeauftragter, Katrin Gehrke, Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen, Dr. Daniela Marx, Stabsstelle Chancengleichheit und Diversity (Bild: Universität Göttingen)