Geschrieben von Silke Frischmuth
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Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in einem Göttinger Appartementhaus wurde am Montag das Urteil verkündet. Der Angeklagte hatte im Juni 2018 einen Mitbewohner aus dem Sudan mit sieben Messerstichen getötet. Seine Tat wurde vom Landgericht als Totschlag gewertet. Aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung ist der Angeklagte jedoch nicht schuldfähig. Daher soll er weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das Landgericht begründete seine Entscheidung mit der besonderen Schwere der Tat. Das Gericht sah außerdem eine Wiederholungsgefahr, da der Angeklagte weder krankheits- noch behandlungseinsichtig sei. Die Zeitdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug erfolgt auf unbestimmte Zeit. Das Landgericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.