Geschrieben von Anja Würfel
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Der im Göttinger Transplantationsprozess freigesprochene Arzt hat das Land Niedersachsen auf Schadensersatz verklagt. Der Kläger saß im Rahmen des Prozesses für elf Monate in Untersuchungshaft und begehrt wegen der erlittenen Untersuchungshaft Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz. Damals erfolgte ein Freispruch durch das Landgericht Göttingen, welches die Manipulation von medizinischen Daten zwar als moralisch verwerflich befand, diese seien zu dem damaligen Zeitpunkt jedoch nicht strafbar gewesen. Nachdem eine Revision des Urteils durch den Bundesgerichtshof verworfen wurde, erhielt der Kläger eine Entschädigung von 8.500 Euro und ihm wurde die Kaution von 500.000 Euro zurückgezahlt. Mit der Klage in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro verlangt der Kläger den Ersatz eines Zinsschadens für die Bereitstellung der Kaution sowie Verdienstausfall und die Kosten für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Der Kläger bezieht sich unter anderem auf eine Anstellung in Jordanien, die ihm nach eigener Aussage zugesagt worden sei, die er aber aufgrund des Verfahrens nicht hatte antreten können. Das beklagte Land Niedersachsen stellt die dargebrachten Schadenpositionen des Klägers in Abrede und bestreitet die geforderten Kosten. Am kommenden Freitag wird die Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig den Fall verhandeln.