Geschrieben von Johannes Meinecke
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Die Verwaltung der Gemeinde Bovenden hat erneut ein Abbrennverbot für Silvesterfeuerwerk erlassen. Die sogenannte „Allgemeine Anordnung“ gilt für den 31. Dezember 2019 und den 1. Januar 2020. Als Grund hat die Verwaltung die älteren Fachwerkhäuser und die sehr enge Bebauung des Altdorfes des Ortsteiles Bovenden angeführt. Das Verbot ist räumlich auf die gesamte Tunnelabdeckelung Bahn/B 3 sowie auf das Altdorf Bovenden begrenzt. An den übrigen Tagen besteht das Verbot bereits aufgrund der Sprengverordnung.