Göttingen und Duderstadt: Verbot von Silvesterböllern in den Innenstädten
Die Städte Göttingen und Duderstadt haben kurz vor dem Jahreswechsel auf das Böllerverbot in ihren Innenstädten hingewiesen. In Duderstadt darf innerhalb des Walles kein Feuerwerk abgebrannt werden. Auch in Göttingen darf innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall kein Feuerwerk der Kategorie F2 gezündet werden. Die Einhaltung des Verbots wird in der Silvesternacht von Polizei und Stadtordnungsdienst kontrolliert. Beide Städte weisen zudem darauf hin, dass Feuerwerk nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen abgebrannt werden darf. Der Mindestabstand beträgt hier 200 Meter. Auch in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie beispielsweise Fachwerkhäusern darf kein Feuerwerk gezündet werden. Wie in den vergangenen Jahren hat die Stadt Göttingen auch im Umfeld der Kirche am Jonaplatz in Grone wieder Feuerwerkskörper der Kategorie F2 verboten. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt dort verstärkt kontrolliert, nachdem es 2017 zu erheblichen Problemen gekommen war.