Geschrieben von Johannes Meinecke
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Die Stadt Northeim hat als weitere Kommune in Südniedersachsen ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörperen in der Stadt und den umliegenden Ortschaften erlassen. Das Verbot ist Teil der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Festgestellte Verstöße gegen das Abbrennverbot werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass laut dem Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden grundsätzlich verboten ist. Bei handgeworfenen Feuerwerkskörpern müsse beim Zündeln zwingend ein Mindestabstand von 25 bis 30 Metern, beziehungsweise bei Raketen 200 Metern eingehalten werden.Verstöße gegen die Abstände könnten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nur am 31. Dezember und dem 01. Januar zulässig. Sowohl das vorzeitige als auch spätere Abbrennen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden könne, so die Stadt Northeim.