Geschrieben von Julia Kleine
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Die Gerichte des Landesgerichtsbezirks Göttingen haben im vergangenen Jahr Geldauflagen in Höhe von knapp 266.500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Das sind rund 6.000 Euro mehr als 2017. Das gab das Göttinger Landgericht bekannt. Der größte Anteil der Gelder ist mit knapp 43.000 Euro an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens geflossen, weitere Einrichtungen u.a. der Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie Hilfseinrichtungen für Suchtgefährdete profitierten ebenfalls. Die Geldauflagen waren am Landgericht Göttingen sowie den Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode im Rahmen von Strafverfahren zugewiesen worden und wurden insgesamt an 111 Empfänger ausgezahlt.