Polizeidirektion Göttingen entwickelt neue Leitlinien für Umgang mit Medienvertretern
Die Polizeidirektion Göttingen ist dabei, neue Leitlinien für die Polizeibeamten im Umgang mit Medienvertretern festzulegen. Bestimmte Privilegien, wie den Zugang zu abgesperrten Bereichen, sollen demnach nur Personen erhalten, die ihre journalistische Tätigkeit zweifelsfrei nachweisen können. Möglich ist das durch den anerkannten bundeseinheitlichen Presseausweis. Andere Fälle müssten einzeln geprüft werden, so die Polizeidirektion. Anlass für die neuen Leitlinien war eine Kundgebung in Northeim. Jens Wilke, ein Angehöriger der rechten Szene, fungierte dort als Redner. Bei der gleichen Veranstaltung verschaffte er sich auch Zugang zu einem abgesperrten Bereich. Wie die Polizei mitteilte, gab er dazu an, über die Veranstaltung Bericht erstatten zu wollen. Polizeipräsident Uwe Lührig stellte fest, dass so eine „Doppelfunktion“ nach deren Kenntnisstand in Göttingen zum ersten Mal eingetreten sei. Solche Fälle seien bisher nicht durch das Pressegesetz fest geregelt. Die Leitlinien sollen im Laufe der Woche feststehen.