Geschrieben von Anja Würfel
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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roy Kühne hat einen Gesetzesentwurf begrüßt, der den Schwellenwert für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten deutlich erhöht. Der durch den Deutschen Bundestag verabschiede Entwurf sieht vor, dass zukünftig erst ab 20 Mitarbeitern in einem Betrieb ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden soll. Bisher lag die Schwelle bei zehn Mitarbeitern. Für Kühne bedeutet der Beschluss eine bürokratische Entlastung für kleinere Betriebe, wie sie gerade im ländlichen Raum in der Mehrzahl vorhanden seien. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.