Bootshaus am Seeburger See wird kein Kulturdenkmal Niedersachsens
Das Bootshaus am Seeburger See wird nicht in die Liste der Kulturdenkmale Niedersachsen aufgenommen. Das teilte das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege dem Landkreis Göttingen mit. Zuvor hatte ein Bürger den Antrag gestellt, das Bootshaus unter Denkmalschutz zu stellen. Das Landesamt vertritt jedoch nach einer umfassenden Prüfung die Ansicht, dass dem Bootshaus keine wissenschaftliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung zukommt. Auch den Anforderungen an eine geschichtliche Bedeutung genüge das Gebäude nicht.