Geschrieben von Anja Würfel
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In einer Klage wegen des Verdachts der nicht rechtmäßigen Speicherung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Auskunftssystemen hat das Verwaltungsgericht Göttingen nun ein Urteil gefällt. Danach war die Speicherung der Daten eines jungen Göttingers rechtmäßig. Die Klage bezog sich auf eine Fahndungsausschreibung, die auf Veranlassung der Polizeiinspektion Göttingen in der Verbunddatei INPOL des Bundeskriminalamtes gespeichert worden war.