Geschrieben von Jennifer Bullert
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Nachdem 2017 zwei salafistische Gefährder aus Göttingen abgeschoben wurden, dürfen diese künftig nicht wieder nach Deutschland einreisen. Ein entsprechendes Urteil hat nun das Göttinger Verwaltungsgericht gefällt. Dazu erklärte Richter Dieter Wenderoth gegenüber dem StadtRadio, dass es in dem Verfahren in erster Linie auch um Zuständigkeiten hinsichtlich des verfügten unbefristeten Einreiseverbots gegangen sei. „Ob das die Landesbehörde ist, die diesen Bescheid erlassen hat, das Innenministerium oder ob das die kommunale Ausländerbehörde machen muss. Durch eine Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber hier festgestellt, dass zuständig für den Erlass die Landesbehörde ist. Und in der Sache hat die Kammer auch keine rechtlichen Bedenken gegen die Unbefristetheit des Einreiseverbots erhoben und hat gesagt, bei einer derartigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist es gerechtfertigt, ein unbefristetes Einreiseverbot zu verhängen." Die beiden Männer aus Algerien und Nigeria waren Anfang Februar 2017 von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, einen Anschlag geplant zu haben.