Geschrieben von Julia Kleine
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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Gastronomen im Landkreis Göttingen vor Tricksereien mit Trinkgeldern gewarnt. Gerade in kleineren Betrieben komme es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeldkasse selbst verwalte oder einen Teil der Trinkgelder vom Personal zurückfordere, so Katja Derer, Geschäftsführerin der NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz. Das Trinkgeld sei ein steuerfreies Geschenk, das eigentlich von Mitarbeitern oder Betriebsrat selbst aufgeteilt werde. Gerade befristet Beschäftigte und Minijobber trauten sich laut Gewerkschaft jedoch oft nicht, gegen Trinkgeldtricks ihrer Chefs vorzugehen. Betroffenen wird geraten, sich an die Gewerkschaft zu wenden.