Geschrieben von Julia Kleine
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Der Göttinger Digitalisierungsdienstleister Sycor hat die Arineo GmbH vor dem Arbeitsgericht Göttingen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt. Das teilte das Göttinger Arbeitsgericht heute mit. Arineo ist eine neu gegründete GmbH, die im gleichen Geschäftsgebiet wie die klagende GmbH tätig ist. Sycor wirft den Beklagten, zu denen auch ihr ehemaliger Geschäftsführer sowie sechs weitere ehemalige Mitarbeiter gehören, wettbewerbswidriges Verhalten vor. In diesem Zusammenhang beruft sie sich insbesondere darauf, dass die Beklagten durch ein langfristig geplantes Vorgehen zahlreiche Kunden und Mitarbeiter abgeworben haben sollen. Außerdem habe die Gegenseite laut Sycor nur so getan, als ob sie eine „Employee Owned Company“ – ein mitarbeitergeführtes Unternehmen – habe gründen wollen. Stattdessen sei es um den Aufbau eines Konkurrenzunternehmens, das Abwerben von Kunden und Mitarbeitern sowie um die Schädigung Sycors als damalige Arbeitgeberin gegangen. Die Beklagten haben sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. Die Güteverhandlung findet am 30. Oktober statt.