Geschrieben von Anja Würfel
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Anlässlich des am Sonntag stattfindenden bundesweiten Aktionstags für pflegende Angehörige, hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) auf die Unterstützung für Pflegende hingewiesen, die diese beanspruchen können. In Deutschland werden laut dem Statistischen Bundesamt 1,76 Millionen Pflegebedürftige durch Angehörige gepflegt, was eine tragende Säule der Pflegeversicherung darstellt. Wie Angela Sievert vom KKH-Serviceteam in Göttingen mitteilt, bringe die geleistete Arbeit physische und psychische Belastungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten. Sie verwies auf die Angebote der Pflegekassen zu Pflegekosten und Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem verwies sie auf die Möglichkeit für pflegende Angehörige, von ihrer Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum Abstand gewinnen zu können. Dafür gäbe es von den Pflegekassen finanzielle Unterstützung für die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit. Pflegende hätten Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, bei der eine andere Person die Pflege zeitweise übernimmt. Dies sei laut Sievert für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich und werde mit maximal 1.612 Euro bei einem Pflegegrad von mindestens zwei finanziert. Für die sogenannte Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung werden ab Pflegegrad zwei 1.612 Euro für bis zu acht Wochen finanziert, so Sievert weiter.