Polizeieinsatz in Geflüchtetenunterkunft: Amtsgericht Göttingen spricht Angeklagte frei
In dem Prozess um den Polizeieinsatz vom 12. Juni 2018 in der Geflüchtetenunterkunft Schützenanger hat das Amtsgericht Göttingen die vier Angeklagten freigesprochen. Gegen die vier wurde wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung geklagt. Am ersten Verhandlungstag, dem 18. September, wurden die Verfahren gegen drei der Angeklagten, nach Inaugenscheinnahme eines vom Vorfall gefertigten Videos wegen Geringfügigkeit eingestellt. Gegen den vierten Angeklagten wurde das Verfahren fortgeführt und endete gestern mit einem Freispruch für den Angeklagten. Dies geschah auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Nach den Darstellungen der Polizeidirektion Göttingen seien die Beamten während des Einsatzes in der Geflüchtetenunterkunft am Schützenanger von einer Gruppe Menschen mit Gegenständen beworfen worden. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht bewerteten die gegenüber dem Angeklagten erfolgten polizeilichen Maßnahmen als rechtswidrig. So sei für den Angeklagten nicht erkennbar gewesen, dass die Beamten ihn in Gewahrsam nehmen wollten. Weiter sei ihm die Durchsetzung der Maßnahme mit Zwang, entgegen der gültigen Rechtslage, nicht angekündigt worden. Der Göttinger Rechtsanwalt Rasmus Kahlen, der den Freigesprochenen vertritt, stellte aufgrund des Urteils die Frage, ob bei dem Einsatz verhältnismäßig und vor allem ausreichend deeskalierend gehandelt worden sei.