Göttinger Transplantationsprozess. Freigesprochener Arzt klagt auf Schadenersatz
Der im Göttinger Transplantationsprozess freigesprochene Arzt wird in einer Berufungsverhandlung am Montag in Braunschweig auf Schadenersatz gegen das Land Niedersachsen klagen. Durch Manipulationen medizinischer Daten hatte der Arzt seine Patienten auf den Wartelisten für eine Spenderleber vorrücken lassen. Im Mai 2015 sprach das Landgericht Göttingen den Mediziner nach 20 Monaten Prozessdauer trotz der Verfehlungen frei. Es sei nicht erwiesen worden, dass die falschen Angaben anderen Patienten das Leben gekostet hätten. Der Angeklagte saß etwa elf Monat in Untersuchungshaft, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro ausgesetzt wurde. Der freigesprochene Arzt klagt nun gegen das Land Niedersachsen auf Entschädigung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Er begründet seine Forderung damit, dass er wegen der Untersuchungshaft eine zugesagte Stelle in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem monatlichen Gehalt von 50.000 US-Dollar nicht habe antreten können. Darüber hinaus habe er durch die Finanzierung der Kaution einen Zinsschaden erlitten. Das Land hat dem Arzt lediglich eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro gezahlt und lehnt weitere Forderungen ab. Insbesondere wird von Seiten des Landes bestritten, dass der Kläger tatsächlich in dem Krankenhaus angestellt worden wäre und ein derart hohes Gehalt bezogen hätte.