Geschrieben von Jennifer Bullert
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Ab dem 11. Oktober werden Corona-Bürgertests kostenpflichtig. Das geht aus dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor. Für Personen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, werden die Testkosten weiterhin übernommen. Ebenfalls ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler*innen, die sich regelmäßig testen lassen. Spätestens ab dem 23. August soll die sogenannte 3G-Regel gelten. Der Zutritt in bestimmten Bereichen soll damit nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich sein. Die Länder können die 3G-Regel jedoch aussetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter 35 liegt oder wenn das Indikatorensystem des Landes ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen zeigt. Die 3G-Regel betrifft Besuche in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Beherbergungsbetrieben sowie von Veranstaltungen und Sport in Innenräumen. Für Bereiche mit besonders hohem Ansteckungsrisiko wie Discos oder Clubs sollen zudem Hygienekonzepte mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Geimpfte sollen künftig wieder mehr Freiheiten zurückerhalten. Auch wenn sie aus einem Hochrisikogebiet einreisen, soll für sie grundsätzlich keine Quarantänepflicht mehr gelten. Die Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen medizinischer Masken in Einzelhandel und ÖPNV bleiben jedoch für alle weiterbestehen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich enttäuscht, dass sich die gestrige Konferenz nicht auf neue Parameter zur Lagebewertung verständigen konnte. So würden der Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung nicht stärker berücksichtigt. Im Herbst sollen bereits Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen beginnen, nach den Sommerferien sind zudem tägliche Testungen bei Schülerinnen und Schülern vorgesehen.