2G-Regelung und FFP2-Maskenplicht in Göttinger Bibliotheken eingeführt
Ab heute gilt in der Zentralbibliothek so wie in allen Zweigstellen der Göttinger Stadtbibliothek die 2G-Regelung. Entsprechende Nachweise müssen bei Betreten der Räumlichkeiten vorgelegt werde. Die Bändchen, die im Göttinger Einzelhandel vorgelegt werden, werden ebenfalls als Nachweis akzeptiert und auch vor Ort ausgegeben. Darüber hinaus ist während des gesamten Aufenthalts in den Bibliotheken eine FFP2-Maske zu tragen. Die Aufenthaltsdauer in den Bibliotheken ist weiterhin auf 30 Minuten begrenzt. Um Menschentrauben zu vermeiden wird empfohlen, für die Rückgabe von Medien die zur Verfügung stehenden Rückgabeboxen im Eingangsbereich zu nutzen. Dort entfällt die 2G-Regelung, die FFP2-Maskenpflicht bleibt allerdings weiterhin bestehen.