Geschrieben von Roman Kupisch
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Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis zum 31.03.2022 verlängert. Das gab die Arbeitsagentur Göttingen in einer Pressemitteilung bekannt. Dem Zugrunde liegt ein Beschluss des Bundestages vom 10 Dezember. Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens zehn Prozent ihrer Beschäftigten einen Lohnausfall von zehn Prozent verzeichnen. Diese Regelungen gelten auch für die Leiharbeit. Die reguläre Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt 12 Monate. Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung ist dieser Zeitraum auf nun 24 Monate ausgeweitet worden. Diese Ausweitung betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld vor Ablauf des 31. März 2021 entstanden ist.