Geschrieben von Anja Würfel
Datum:
Die Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen haben im Jahr 2020 erneut Geldauflagen in erheblichem Umfang gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Das teilte das Landgericht Göttingen mit. Die Zuweisungen haben ein Volumen von über 255.000 Euro und gehen an insgesamt 90 regionale Empfänger. Die Zuweisungen stammen aus Geldauflagen, die im Rahmen von Strafverfahren vom Landgericht Göttingen sowie von regionalen Amtsgerichten zugewiesen worden sind. Die Zuweisungsempfänger sind regelmäßig in einer vom Oberlandesgericht Oldenburg aufgestellten Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verzeichnet. Die Zuweisungen erfolgten beispielsweise an Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe oder der allgemeinen Jugendhilfe.