Geschrieben von Jennifer Bullert
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Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden, gilt ab heute eine Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Northeim. Dabei handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Bundesweit haben sich seit Oktober bereits mehr als 650 Wildvögel nachweislich infiziert. Zudem wurden über 130 Ausbrüche der Krankheit in Geflügelhaltungen gezählt. Wie der Landkreis mitteilt, stufe das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko als hoch ein, dass die Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände gelangen könnte. Durch die Stallpflicht soll das Risiko eingeschränkt werden. Auch wenn die Virusvariante H5 für den Menschen bislang wenig gefährlich sei, sollten sie tote Vögel dennoch nicht ohne Handschuhe anfassen. Bei Kontakt sollten die Hände im Anschluss gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.