Geschrieben von Tanita Schebitz
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Die Polizeidirektion Göttingen hat einen Rechtsstreit um die Speicherung persönlicher Daten in einer Datensammlung mit dem Namen „PKM-links“ verloren. Das Göttinger Verwaltungsgericht hat mit einem nun bekannt gegebenen Urteil bereits Ende April entschieden, dass die Speicherung der Daten des Klägers rechtswidrig gewesen ist. Der 31-jährige Mann hatte laut Angaben des Anwaltes Sven Adam Ende 2018 die Information von der Polizeidirektion erhalten, dass seine Daten in der Datenbank „PKM-links“ geführt werden. Grund hierfür sei das Anbringen eines Aufklebers an einer Laterne. Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil sei die Datenspeicherung in der Datenbank nicht erforderlich gewesen, da eine Ordnungswidrigkeit wie das Anbringen eines Aufklebers keine erforderliche und zulässige dortige Speicherung begründen könne. Adam kritisierte das Vorgehen der Polizei, bei der er trotz des Datensammlungs-Skandals LIMO aus dem Jahr 2017 kein Umdenken feststellen könne.