Geschrieben von Julia Kleine
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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geht gerichtlich gegen die geplante sonntägliche Ladenöffnung in Duderstadt vor. Anlass ist die geplante Sonntagsöffnung anlässlich des Wurstmarktes am kommenden Wochenende. Eine entsprechende Klage ist laut der Gewerkschaft beim Göttinger Verwaltungsgericht eingereicht worden. Dabei betont ver.di den „hohen Schutz des grundgesetzlich garantierten Schutzes der Sonntagsruhe und die Hürden, die die höchstrichterliche Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht für sonntägliche Öffnungen formuliert hat“. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Genehmigung der Stadt Duderstadt für eine Ladenöffnung am 7. November rechtlich unzulässig ist, da sie rechtlich unbestimmt und mit Blick auf die fehlenden Voraussetzungen einer Öffnung auch unzulässig sei. Der Wurstmarkt selbst werde aber nicht infrage gestellt, betonte Sebastian Wertmüller, ver.di-Geschäftsführer für Süd-Ost-Niedersachsen.