Landesregierung verteidigt Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes gegen Kritik
Die Kritik am neuen Auszählverfahren für kommunale Gremien in Niedersachsen reißt nicht ab. Nun hat sich auch Marie Kollenrott von den Grünen geäußert. Die Göttingerin ist erst kürzlich in den Landtag nachgerückt und lehnt die neue Regelung als „unpraktisch und undemokratisch“ ab, weil größere Fraktionen dadurch bevorzugt würden. Der Landtag hat gestern mehrheitlich mit Stimmen von SPD und CDU das neue Kommunalverfassungsgesetz beschlossen. Die Novelle sieht dabei eine Änderung bei der Verteilung der Sitze in den Fachausschüssen vor. Dadurch würde Kollenrott zufolge der Wähler*innenwillen in den Ausschüssen untergraben, da er nicht mehr richtig abgebildet würde. Sie befürchtet zudem, dass im Stadtrat und Kreistag künftig Detail-Debatten geführt werden könnten, die in den Fachausschüssen diskutiert werden sollten. Mit dem bisherigen Auszählverfahren würden die Mehrheitsverhältnisse anteilsmäßig sowie gerechter widergespiegelt, erklärte Kollenrott. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius konterte in der gestrigen Plenarsitzung Kritik. Demnach sei die Umstellung auf das d‘Hondtsche Auszählverfahren von der Rechtsprechung seit Jahrzehnten als verfassungsmäßig angesehenes Berechnungsverfahren geeignet. Zudem beuge es einer möglichen Zersplitterung kommunaler Gremien vor. Es sei jedoch nicht demokratiegefährdend, so Pistorius. Auch der SPD-Sprecher für Kommunalpolitik im Landtag, Bernd Lynack, hatte gestern betont, dass es für alle Rats- und Kreistagsmitglieder weiterhin ein Grundmandat geben wird und die Mitglieder auch künftig beratend an Ausschusssitzungen teilnehmen können. Die Mehrheiten in den Gemeinde- und Stadträten sowie den Kreistagen bleibe unverändert. Das neue Kommunalverfassungsgesetz gilt ab dem 1. November.