Göttingen: Resolution zur Finanzierung von Frauenhäusern geplant
Mit einer Resolution wollen vier Fraktionen bzw. Gruppen im Göttinger Rat das Land dazu auffordern, die Finanzierung der Frauenhäuser sicherzustellen. Da die entsprechende Richtlinie vom Land zurzeit überarbeitet wird, fürchten CDU, Grüne, PARTEI und die Göttinger Linke/ALG Kürzungen in diesem Bereich und betonen die Bedeutung der Frauenhäuser. Auf Anfrage des StadtRadio Göttingen teilte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit, dass die Haushaltsmittel für Frauenhäuser nicht reduziert werden sollen. Das Ministerium betont allerdings, dass die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Finanzierung und die Personalausstattung zuständig sind. Das Land bezuschusst die Frauenhäuser jährlich mit fünf Millionen Euro als freiwilliger Leistung. Es sei nach Angaben des Ministeriums nicht geplant, die Aufenthaltsdauer der Frauen im Einzelfall zu begrenzen. Die Entscheidung darüber liege allein bei den Frauenhäusern. Das Land plant zurzeit zusätzlich zu der Personalkostenförderung einen Sockelbetrag von 10.000 Euro, wenn es bis zu acht Belegungsplätze in den Frauenhäusern gibt. Ab neun Plätzen sollen für Honorar- und Sachausgaben 12.000 Euro bereitstehen. Im Resolutionsentwurf fordern die Ratsfraktionen von CDU und Grünen sowie die PARTEI- und die Göttinger Linke/ALG-Ratsgruppe, dass stattdessen eine Platzpauschale beibehalten werden soll. Die aktuelle Richtlinie über die Förderung von Frauenhäusern läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Aktuell wird der Entwurf mit den beteiligten Ministerien besprochen und soll dann mit den Verbänden abgestimmt werden.