Land Niedersachsen schafft einheitliche Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen
Das Land Niedersachsen hat mit einer neuen Absonderungsverordnung nun landesweit einheitliche Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen festgelegt. Diese gelten ab sofort. Wie das Land bekannt gab, müssen Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sich ab sofort mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben, die sie erst dann mit einem negativen PCR-Test beenden können. Alternativ kann die Absonderung nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Schnelltest aufgehoben werden. Für Kinder und Jugendliche gilt, dass sie nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest unter professioneller Aufsicht die Quarantäne beenden können. Neu ist, dass künftig auch nach einem positiven Selbsttest eine Verpflichtung besteht, sich von anderen zu isolieren. Zudem müssen Infizierte dem Gesundheitsamt eine Kontaktliste zur Verfügung stellen, damit die Kontaktnachverfolgung zügiger erfolgen kann. Ausnahmen für die Quarantäne gelten für vollständig Geimpfte und Genesene. Auch wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten, müssen sie sich nicht isolieren – vorausgesetzt, sie weisen keine Symptome auf.