Geschrieben von Jennifer Bullert
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Das Land Niedersachsen will den Betreibern unter anderem in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungswirtschaft und Sport den Einsatz der 2G-Regelung ermöglichen. Das gab Ministerpräsident Stephan Weil heute in seiner Regierungserklärung bekannt. Wird die 2G-Regel angewendet, bei der nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, soll auf das Abstandhalten und Masketragen verzichtet werden können. Von der Regel ausgenommen sind lediglich Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden. Weil erklärte, dass durch die Anwendung der 2G-Regel in Clubs und Discotheken gute Erfahrungen gemacht worden seien. Diese solle nun auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden können, um den Besuch in der Gastronomie und von Veranstaltungen für die Gäste angenehmer, aber weiterhin sicher zu gestalten. Erneute Schließungen aufgrund hoher Infektionszahlen sollen, so Weil wörtlich, „eine große Ausnahme bleiben“.